„Halt die Ohren steif!“ – Briefwechsel zwischen Robert Frank und Gundula Schulze Eldowy

„Halt die Ohren steif!“ – Briefwechsel zwischen Robert Frank und Gundula Schulze Eldowy

Film von Gundula Schulze Eldowy, 2018, ca. 60 Minuten

Polaroid von Gundula Schulze Eldowy

Gundula Schulze Eldowy, New York, 1992, Polaroid © Gundula Schulze Eldowy

Filmvorführung in Anwesenheit der Künstlerin
im Rahmen der Ausstellung

Gundula Schulze Eldowy – „MANGOBLÜTE & WINDROSE”
Polaroids, Stills und Filme 1991–2004

Ausstellung vom 17. November 2021 bis 23. Januar 2022

Es gilt für die Eröffnung und die Veranstaltungen die 2G-Regel. Weitere Informationen hierzu siehe unten.

Die Wege des New Yorker Fotografen Robert Frank und der Ost-Berliner Fotografin Gundula Schulze Eldowy kreuzten sich erstmals am 8. Juni 1985 in Ost-Berlin. Die Fotografin war damals einunddreißig Jahre. Er doppelt so alt. Zwischen 1985 und 2008 schrieben sie sich beeindruckende Briefe. Gundula Schulze Eldowy wurde von ihm nach New York eingeladen. In Robert Frank hatte sie einen Verbündeten gefunden, der den gleichen Weg wie sie beschritt. Sie waren Menschen, die sich gegenseitig ins Herz schauten. Er behandelte sie als Verbündete, ist der Erste, der den Wert ihrer Fotos schätzte.

„Ich hab dir ja schon geschrieben, wie mir deine Bilder von den Fabrikarbeitern gefallen. Du hast so viel Sympathie fürs Leben und Leiden. Für die Menschen, welche vor dir stehen und die ahnen, dass diese Fotos, dieser Moment übrigbleiben wird“, schrieb er über ihre Fabrikbilder, welche die Fotografin 1985 machte. Postkartenabzüge schickte sie regelmäßig nach New York. „Die Fotos von den Menschen und Maschinen sind groß – bleiben im Gedächtnis, wie schwer das Leben ist. Ein Zeugnis für die Frauen und Männer, die weitermachen und immer verlieren“, antwortete Robert Frank beeindruckt.

Von 1990 bis 1993 lebte Gundula Schulze Eldowy in New York. Vier fotografische Zyklen entstanden in dieser Zeit.


Weitere Veranstaltungen

Donnerstag, 9. Dezember 2021 um 19 Uhr

Kyllikki Zacharias (Kuratorin Sammlung Scharf-Gerstenberg) im Gespräch mit Gundula Schulze Eldowy


Gefördert durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Ausstellungsfonds Kommunale Galerien

Bitte beachten Sie die 2G-Regel (Stand 9.11.2021).

Die 2G-Regel (Geimpften und Genesenen) sieht vor: Die vorzulegenden Impf- und Genesenennachweise müssen digital verifizierbar sein – etwa über die Corona Warn App des Bundes oder die CovPass-App des Robert Koch-Instituts oder als ausgedruckter QR-Code. Das Vorliegen der Impf- oder Genesenennachweise der Gäste und Kunden muss mit der Anwesenheitsdokumentation erfasst werden. Es herrscht für die ganze Dauer der Veranstaltung Maskenpflicht. Die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes entfällt.

Kinder unter 12 Jahren dürfen an 2G-Veranstaltungen teilnehmen und 2G-Einrichtungen betreten und nutzen, wenn sie negativ getestet sind. Selbiges gilt für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können und dies mittels Attest oder Mutterpass nachweisen können. Diese Personen müssen allerdings einen negativen PCR-Test vorlegen.


Weiterführende Infos: