Filmvorführung mit Gundula Schulze-Eldowy

Filmvorführung mit Gundula Schulze-Eldowy

Filmstill von Gundula Schulze Eldowy

Gundula Schulze Eldowy, „Tamerlan, Berlin 1992“, Videostill, © Gundula Schulze Eldowy

Veranstaltung im Rahmen der Ausstellung

Gundula Schulze Eldowy – „MANGOBLÜTE & WINDROSE”
Polaroids, Stills und Filme 1991–2004

Ausstellung vom 17. November 2021 bis 23. Januar 2022

Es gilt für die Eröffnung und die Veranstaltungen die 2G-Regel. Weitere Informationen hierzu siehe unten.

Die Frau am Kreuz (1993/2020, 30 min)

Ein erst 2020 final geschnittener Film, in dem Gundula Schulze Eldowy den Leidensweg von Tamerlan festhält – der alten Dame „bei ihrem Leben zusieht“, wie sie ins Altersheim kommt und ihr später zuerst die Zehen, dann ein Bein und darauf auch noch das zweite amputiert werden …

Diamantenstraße (1993/2021, 14 min)

„Entweder bin ich oder bin ich nicht.“ Mit diesem Satz beginnt eine poetische Filmreise ungewöhnlicher Filmaufnahmen und einem Langzeitgedicht der Fotografin Gundula Schulze Eldowy.

Im Herbstlaub des Vergessens (1983/2009, 26 min)

„Berlin: Die Mischung zwischen Kunst, Subkultur, Arbeitern, Flüchtlingen und Träumern gaben der Stadt einen unerwarteten Zauber … Namen behielt ich und rette sie vor dem Vergessen … Ich bin im betäubenden Geschrei der Feindbilder aufgewachsen … Aufstieg und Untergang, Neues und Altes, Tradition und Anarchie, Weltoffenheit und Provinzialismus.“
(Gundula Schulze-Eldowy)

in Anwesenheit der Künstlerin


Weitere Veranstaltungen

Donnerstag, 2. Dezember 2021, 19 Uhr

Filmvorführung
„Halt die Ohren steif!“ – Briefwechsel zwischen Robert Frank und Gundula Schulze Eldowy
in Anwesenheit der Künstlerin

Donnerstag, 9. Dezember 2021 um 19 Uhr

Kyllikki Zacharias (Kuratorin Sammlung Scharf-Gerstenberg) im Gespräch mit Gundula Schulze Eldowy


Gefördert durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Ausstellungsfonds Kommunale Galerien

Bitte beachten Sie die 2G-Regel (Stand 9.11.2021).

Die 2G-Regel (Geimpften und Genesenen) sieht vor: Die vorzulegenden Impf- und Genesenennachweise müssen digital verifizierbar sein – etwa über die Corona Warn App des Bundes oder die CovPass-App des Robert Koch-Instituts oder als ausgedruckter QR-Code. Das Vorliegen der Impf- oder Genesenennachweise der Gäste und Kunden muss mit der Anwesenheitsdokumentation erfasst werden. Die Maskenpflicht und die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes entfallen.

Kinder unter 12 Jahren dürfen an 2G-Veranstaltungen teilnehmen und 2G-Einrichtungen betreten und nutzen, wenn sie negativ getestet sind. Selbiges gilt für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können und dies mittels Attest oder Mutterpass nachweisen können. Diese Personen müssen allerdings einen negativen PCR-Test vorlegen.


Weiterführende Infos: